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AMBULANTE SOZIOTHERAPIE


Ambulante Soziotherapie ist eine krankenkassenfinanzierte Leistung nach §37a SGB V und kann von Menschen mit psychischen Ekrankungen in Anspruch genommen werden.

NEU: Am 15.April 2015 ist die neue Soziotherapie-Richtlinie (ST-RL) in Kraft getreten.

Bedeutsam sind folgende Änderungen:

  • grundsätzlich ist jede psychiatrische Diagnose ("F" -Diagnose) verordnungsfähig
  • auch die Psychiatrische Institutsambulanz (PIA) kann nun Soziotherapie verordnen
  • nach 3 Jahren Soziotherapie kann ein neuer Dreiahreszeitraum beantragt werden

Ausführliche allgemeine Informationen und detaillierte Hinweise zu den Veränderungen in der ST-RL finden Sie nachfolgend unter folgenden Punkten:




MUSS ES IMMER DAS KRANKENHAUS SEIN?


Diese Frage haben Sie sich vielleicht schon selber öfter gestellt und das ganz unabhängig davon, ob Sie Betroffener oder Angehöriger sind oder Sie beruflich mit Menschen zu tun haben, die an einer psychischen Erkrankung leiden.

Der Kreislauf aus Klinikaufenthalten und ambulanter Versorgung ist vielen Betroffenen und deren Angehörigen aber auch den „professionellen“ Helfern nur zu gut bekannt und stellt oftmals eine große Belastung dar.

Die Erfahrung der Soziotherapeuten in anderen Landkreisen und Bundesländern zeigt, dass es durch eine kontinuierliche Begleitung und alltagsnahe Hilfestellung möglich ist, psychische Krisen ambulant zu bewältigen.

Selbst wenn ein Klinikaufenthalt nicht zu vermeiden ist, und in der aktuellen Situation die beste und sicherste Option ist, so lassen sich - durch die Ambulante Soziotherapie - stationäre Behandlungstage reduzieren.



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ZIELE DER AMBULANTEN SOZIOTHERAPIE


Es ist ein vorrangiges Ziel der Ambulanten Soziotherapie Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, bzw. zu verkürzen.

Ein weiteres Ziel ist es, den Betroffenen, die selbständige Inanspruchnahme ärztlicher oder ärztlich verordneter Leistungen zu ermöglichen.

Vielen Betroffenen stehen Hilfen zu, die sie unter Umständen gar nicht kennen oder es fehlt Ihnen an der Kraft und Motivation diese selbstständig in Anspruch zu nehmen. Der Soziotherapeut unterstützt Sie dabei, Angebote kennen zu lernen, wahrzunehmen und diese in Ihren Lebensalltag zu integrieren.

Weiterhin zielt die Ambulante Soziotherapie darauf ab,

  • die Erkrankung besser zu verstehen,
  • verordnete Leistungen, z.B. Physiotherapie, Ergotherapie zu koordinieren,
  • zu lernen, mit Symptomen und Krisen umzugehen,
  • die Belastungsfähigkeit zu steigern,
  • der sozialen Isolation entgegenzuwirken.


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MASSNAHMEN DER AMBULANTEN SOZIOTHERAPIE


Die Maßnahmen der Ambulanten Soziotherapie sind vielfältig und setzten an den spezifischen Problemen der Betroffenen an.

Anhand des oben genannten Zieles, einer soziale Isolation entgegenzuwirken, möchte ich Maßnahmen der Soziotherapie beispielhaft darstellen.

Im Gespräch zwischen Betroffenem und Soziotherapeut wird die gegenwärtige häusliche, soziale und berufliche Situation erhoben. Wichtige Bezugspersonen, Familie, Freunde und Bekannte können dabei helfen die Rückzugstendenzen, und Verhaltensweisen aller Beteiligter zu beschreiben. Sie werden vom Soziotherapeuten nach Bedarf mit einbezogen. Die Maßnahmen der Soziotherapie könnten nach einer ersten Klärung der Ist-Situation genauer bestimmt werden und z.B. lauten, den Kontakt zu einem alten Freund oder Familienmitglied wieder aufnehmen. Dazu erhält der Betroffene dann weitere Unterstützung, die je nach Bedarf und Wunsch auch die Begleitung zu einem ersten Wiedersehen beinhalten kann. Hier wird deutlich, dass die Maßnahmen im Einzelfall sehr an die individuelle Situation angepasst werden müssen, denn es ist ja durchaus möglich, dass der Betroffene die Kontaktaufnahme per Brief oder Telefon für den geeigneten Weg hält, sodass die Maßnahme dann eventuell heißt, ein bevorstehendes Telefonat im Vorfeld durchzuspielen. Die Arbeit im sozialen Umfeld ist ein wichtiger Aspekt der Ambulanten Soziotherapie und wird inhaltich der jeweiligen Situation angepasst.

Weitere Maßnahmen die ich hier noch ergänzen möchte, setzen in ähnlicher Art und Weise an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Betroffenen an.

  • Verbesserung der Motivation
  • Erhöhung von Belastbarkeit und Ausdauer
  • Übungen zur Tagesstrukturierung
  • Hilfe bei Konflikten
  • Verbesserung der Krankheitswahrnehmung
  • Förderung der Ressourcen
  • Hilfe in Krisensituationen


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WER HAT ANSPRUCH AUF AMBULANTE SOZIOTHERAPIE?


Der Anspruch auf Ambulante Soziotherapie wird in der neuen Soziotherapie-Richtlinie (2015) des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen wie folgt geregelt.

Die grundsätzliche Möglichkeit Soziotherapie bei jeder psychiatrischen Dagnose (F00-F99) zu verordnen, unterliegt einer Unterscheidung.

Das gesamte Diagnosespektrum teilt sich in zwei Gruppen. Die eine Gruppe fasst die Diagnosen zusammen, die auch schon zuvor verordnungsfähig waren. Dazu zählen

  • F20.0-F20.6/F21/F22/F24/F25 (für die Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreises)
  • F31.5/F32.3/F33.3 (für Affektive Störungen)


Die andere Gruppe beinhaltet alle übrigen psychiatrischen Diagnosen für die eine Verordnung in "begründeten Einzelfällen" möglich ist.



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WIE ERFOLGT DIE VERORDNUNG?


Die Verordnung erfolgt durch Ärzte mit einer der folgenden Gebietsbezeichnungen:

  • Fachärztin oder Facharzt für Neurologie,

  • Fachärztin oder Facharzt für Nervenheilkunde,

  • Fachärztin oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,

  • Fachärztin oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie,

  • Fachärztin oder Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs).

Folgende Wege zur Verordnung sind möglich:

  1. Betroffene, die bereits in fachärztlicher Behandlung sind, können jederzeit Ihren behandelnden Facharzt auf das Thema Ambulante Soziotherapie ansprechen. Auf Wunsch nehme ich an einem Termin dazu teil. Das hat den Vorteil, dass wenn Soziotherapie gemeinsam befürwortet wird, sich die Beteiligten gleich über Ziele der fachärztlichen Behandlung verständigen können, die dann im ambulaten Rahmen durch die Soziotherapie verwirklicht werden sollen.

  2. Der Soziotherapeut hält die vereinbarten Ziele mit dem Betroffenen zusammen in dem soziotherapeutischen Betreuungsplan fest. Der Betreuungsplan ist die Arbeitsgrundlage der Soziotherapie und wird fortlaufend, in regelmäßigen Abständen, mindestens jeden zweiten Monat, gemeinsam auf seine Realisierbarkeit überprüft und gegebenenfalls angepasstEine Erstverordnung hat in der Regel (abhängig vom Therapieziel) ein Kontingent von 30 Therapieeinheiten a 60 Minuten. Zur Abklärung, ob Soziotherapie die geeignete Hilfe ist und zur Erstellung des Betreuungsplans, können auch zunächst bis zu 5 Probestunden verordnet werden. Diese werden dann auf die Erstverordnung angerechnet. Die Probestunden sind allerdings auch genehmigungspflichtig.

  3. Patienten die durch eine Psychiatrische Institutsambulanz (PIA) betreut werden, können eine Verordnung über die PIA erhalten. Auch in diesem Fall ist es sinnvoll bei Bedarf, wie zuvor beschrieben, ein gemeinsames Gespräch mit dem behandelnden Arzt und dem Soziotherapeuten zu führen um Ziele und deren Umsetzung zu besprechen.

  4. Besteht noch kein Facharztkontakt oder es wird Hilfe benötigt einen Facharzttermin zu realisieren, kann jeder Vertragsarzt (z.B. Hausarzt) Patienten, die für Soziotherapie in Frage kommen, an einen Facharzt überweisen. Dafür kann der Vertragsarzt Ambulante Soziotherapie für 5 Therapieeinheiten verordnen. Im Rahmen dieser Stunden kommt es zu einem ersten Kontakt zwischen Betroffenem und Soziotherapeut, die dann gemeinsam die Verordnung durch den Facharzt in die Wege leiten. Die durch einen Vertragsarzt verordneten 5 Therapieeinheiten sind nicht genehmigungspflichtig.


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MIT WELCHEN KRANKENKASSEN BESTEHT DER VERSORGUNGSVERTRAG?


Der von mir geschlossene Versorgungsvertrag schließt folgende Landesverbände der Krankenkassen ein:

  • AOK PLUS
  • Landwirtschaftliche Krankenkasse Mittel- und Ostdeutschland
  • Krankenkasse für den Gartenbau
  • BKK
  • IKK classic
  • Knappschaft
  • BARMER GEK
  • Techniker Krankenkasse (TK)
  • Deutsche-Angestellten-Krankenkasse
  • KKH-Allianz
  • HEK – Hanseatische Krankenkassen
  • hkk

Sind Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, die in der obigen Liste nicht aufgeführt ist? Entweder Sie klären Ihren Leistungsanspruch auf Ambulante Soziotherapie mit Ihrer Krankenkasse selbst, oder richten Ihre Fragen direkt an mich.

Privat Versicherte haben gleichfalls die Möglichkeit die Leistung Ambulante Soziotherapie in Anspruch zu nehmen. Erfragen Sie die konkreten Bedingungen direkt bei Ihrer Krankenkasse. Für offene Fragen stehe ich Ihnen immer zur Verfügung.



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ERGÄNZENDE HINWEISE FÜR VERORDNENDE ÄRZTE UND INTERESSIERTE


  1. Ambulante Soziotherapie ist nicht budgetiert und beeinflusst von daher Ihr patientenbezogenes Budget nicht negativ.

  2. Fachärzte benötigen zur Verordnung die Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen. Dieser Antrag wird einmalig gestellt. Er dokumentiert die exakte Berufsbezeichnung des Facharztes und die Daten des Leistungserbringers für die Ambulante Soziotherapie. Das Dokument können Sie unter folgender Adresse herunterladen und zur Bearbeitung per Fax (0351-8828-199) an die KVS schicken.

    www.kvs-sachsen.de/fileadmin/img/Mitglieder/Qualitaet/Genehmigungspflichtige_Leistungen/Soziotherapie/a-sozio-therapie-27-05-09.pdf

  1. Die verschiedenen Verordnungsleistungen werden vergütet:

    • Erst-Verordnung EBM-Ziffer 30810 (475 Punkte)
    • Folgeverordnung EBM-Ziffer 30811 (475 Punkte)
    • EBM-Ziffer 30800 (190 Punkte) für Überweisung eines Vertragsarztes zum Facharzt

  2. Die notwendigen Verordnungsvordrucke erhalten Sie über die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, bzw. den von Ihnen gewählten Formulardienstleister. Die genauen Bezeichnungen lauten:

    Für Fachärzte

    • Muster 26 – Verordnung Soziotherapie gemäß §37a SGB V
    • Muster 27 – Soziotherapeutischer Betreuungsplan gem. §37a SGB V


    Für Hausärzte/Vertragsärzte

    • Muster 28 – Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung für Soziotheapie

  3. Der in der Verordnung anzugebene Zahlenwert zum Schweregrad der Erkrankung wird der GAF-Skala entnommen. Die  Global Assessment of Functioning Scale (GAF-Skala) dient der Globalbeurteilung des Funktionsniveaus Die psychische, soziale und berufliche Leistungsfähigkeit des Patienten wird auf einem hypothetischen Kontinuum zwischen seelischer Gesundheit (100) und Krankheit (0) ermittelt. Die vollständig ausformulierte GAF-Skala finden Sie hier. Der für die Verordnung relevante Wertebereich wird ausführlich in der ST-RL auf Seite 4 (§2) erläutert.
  4. Die vollständige, seit April 2015 geltende ST-RL finden Sie hier.


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VERSORGUNGSSITUATION IM LANDKREIS GÖRLITZ


Obwohl die Leistung Ambulante Soziotherapie bereits 10 Jahre existiert, gab es in all den Jahren keinen Leistungserbringer im Landkreis Görlitz. Von daher freut es mich, dass ich im November 2011 die Kassenzulassung erhalten habe und diese Hilfeleistung nun Betroffenen anbieten kann.

Das Angebot gilt vorrangig den Betroffenen aber ganz allgemein auch allen an der Versorgung, Begleitung und Betreuung von psychisch Kranken beteiligten gelten. Gemeindenahe psychiatrische Versorgung funktioniert nur in Kooperation mit dem Gedanken an eine gegenseitige Unterstützung und Entlastung. So verstehe ich mein Angebot als weitere Masche im Netz der psychiatrischen Versorgung, die erst durch die Partner Sinn ergibt, Form annehmen kann und tragfähig wird.

Seit Beginn meiner Tätigkeit besteht eine Kooperation mit dem PTV Sachsen e.V. um meine Vertretung in Urlaubs- und anderen Ausfallzeiten zu organisieren. Seit November 2015 ist, über die Vertretung hinaus der PTV Sachsen e.V. in Person von Frau Schlenz, vollumfänglich als Leistungserbringer für Soziotherapie anerkannt.

Die Kooperation besteht nun gegenseitung und ich freue mich persönlich über eine weitere Leistungserbringerin für Soziotherapie, die in unserem Landkreis tätig ist.